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   BVerwG, 10.08.2022 - 3 B 16.22 (3 C 18.22)   

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https://dejure.org/2022,23410
BVerwG, 10.08.2022 - 3 B 16.22 (3 C 18.22) (https://dejure.org/2022,23410)
BVerwG, Entscheidung vom 10.08.2022 - 3 B 16.22 (3 C 18.22) (https://dejure.org/2022,23410)
BVerwG, Entscheidung vom 10. August 2022 - 3 B 16.22 (3 C 18.22) (https://dejure.org/2022,23410)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Bundesverwaltungsgericht
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 132 VwGO, § 10a InVeKoSV 2015, § 10a Abs 2 Nr 2 InVeKoSV 2015
    Revisionszulassung; Feststellung der Eigenschaft als Dauergrünland nach § 10a InVeKoSV

  • Wolters Kluwer

    Materielle Ausschlussfrist in § 10a Abs. 1 Verordnung über die Durchführung von Stützungsregelungen und des Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems (InVeKoSV)

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Materielle Ausschlussfrist in § 10a Abs. 1 Verordnung über die Durchführung von Stützungsregelungen und des Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems (InVeKoSV)

  • rechtsportal.de

    Materielle Ausschlussfrist in § 10a Abs. 1 Verordnung über die Durchführung von Stützungsregelungen und des Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems (InVeKoSV)

  • datenbank.nwb.de
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 16.11.2023 - 3 C 18.22

    Vorlage geeigneter Nachweise nach § 10a Abs. 1, 2 Satz 1 Nr. 2 InVeKoSV bei der

    Auszug aus BVerwG, 10.08.2022 - 3 B 16.22
    Das Beschwerdeverfahren wird als Revisionsverfahren unter dem Aktenzeichen BVerwG 3 C 18.22 fortgesetzt.
  • BVerwG, 27.06.2013 - 4 B 37.12

    Anforderung an die grundsätzliche Bedeutung bei Übergangsregelungen; maßgeblicher

    Auszug aus BVerwG, 10.08.2022 - 3 B 16.22
    Sie ist nicht allein in einer Übergangszeit für die Abwicklung von Altfällen von Bedeutung (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 22. Oktober 2012 - 8 B 40.12 - juris Rn. 7 und vom 27. Juni 2013 - 4 B 37.12 - juris Rn. 5).
  • BVerwG, 22.10.2012 - 8 B 40.12

    Zur übergangsweisen Anwendung mitgliedstaatlicher Vorschriften, die

    Auszug aus BVerwG, 10.08.2022 - 3 B 16.22
    Sie ist nicht allein in einer Übergangszeit für die Abwicklung von Altfällen von Bedeutung (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 22. Oktober 2012 - 8 B 40.12 - juris Rn. 7 und vom 27. Juni 2013 - 4 B 37.12 - juris Rn. 5).
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